"Kampfhunde"

Hamster-, Goldfisch-, Vogel- oder Katzenhalter kommen selten in Konflikt mit dem Gesetz. Die Hundehalter haben es dagegen schwerer: schon durch die Hundesteuer werden ihre Tiere von den anderen Heimtieren unterschieden.

Auch sonst geben die Gesetze rund um den Hund immer wieder R�tsel auf. So z.B. die Verordnung f�r sog. Kampfhunde. Da taucht schon die erste Frage auf: was sind Kampfhunde? Kampfhunde sind Rassen und Mischlinge, die als besonders aggressiv gelten, z.T. auch zur "Unterhaltung" von Menschen in Hundek�mpfen mi�braucht werden. Was in dieser Definition nicht enthalten ist: kein Hund kommt als Kampfhund auf die Welt, sie werden erst durch die falschen Besitzer und die Umgebung, selten auch durch Krankheiten gef�hrlich. Bei einem falschen Besitzer kann genauso ein Pudel zum (relativ harmlosen) "Kampfhund" werden.
Folgende Hunde gelten als besonders gef�hrlich: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Bandog, Mastiff, Mastino Napoletano, Rottweiler, Bordeaux Dogge, Rhodesian Ridgeback, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Pittbullterrier, Englische Bulldogge und Kreuzungen mit diesen Hunden. F�r diese Hunde gelten oft andere Gesetze. So zahlt der Besitzer eines bissigen Golden Retrievers z.B. in M�nchen nur DM 150,- Hundesteuer, der Besitzer eines kinderlieben Bullterriers dagegen DM 1200,-.

Auch sonst kann die Polizei- und Ordnungsbeh�rden im Einzelfall besondere Regelungen treffen. So kann z.B. Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Einschl�ferung oder auch eine Wegnahme des Hundes angeordnet werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es au�erdem den "Hundef�hrerschein" f�r Besitzer von Kampfhunden. Die Pr�fung, die n�tig ist um diesen zu erhalten, besteht aus einem praktischen und einen theoretischen Teil. Auf diese Weise soll nachgepr�ft werden, ob der Hund ungef�hrlich und der Halter ausreichend informiert ist.

Eine pauschale Verurteilung sogenannter Kampfhunde d�rfte nicht durchgef�hrt werden. Jeder Hund ist anders, ein kleiner "Wadenzwicker" kann viel gr��eren Schaden anrichten als ein gut erzogener "Kampfhund". Vorurteile halten sich leider sehr lange und werden durch die Medien immer wieder aufgefrischt.

Sabine Gehrsitz (Stand 1999)



"Kampfhunde", viele sprechen davon, lesen und h�ren in den Medien dar�ber, aber was ist ein "Kampfhund"? In den drei international ma�gebenden kynologischen Verb�nden, F.C.I., A.K.C. und K.C., gibt es seit deren Bestehen keine Rassenkategorie "Kampfhunde". "Kampfhunde" als Rasse oder Rassen gibt es nicht. Einige Personen aus der Hundeszene meinten f�r einige Hunderassen, deren Vorl�ufer als Kriegshunde oder zu Hundek�mpfen mi�braucht wurden, etwas f�r den Bekanntheitsgrad tun zu m�ssen und vermarkteten diese unter der kynologisch inhaltsleeren Bezeichnung "Kampfhunde", in eing�ngig geschriebenen, mit Kampfszenen und Trainingsanleitungen reich illustrierten B�chern und sonstigen Ver�ffentlichungen, die psychologisch geschickt den Hundekampf verherrlichten.
Zun�chst wurden nur die Bullterrier zu Statussymbolen der Herren des Rotlichtmilieus, wenig sp�ter gelangten auch die Staffordshire Terrier zu dieser zweifelhaften Ehre.
Die schlagzeileninteressierte Presse und einige Politiker taten das Ihrige dazu und die inhaltslose Rassebezeichnung "Kampfhund" war in aller Munde. Ein Gutachten von Helga Eichelberg (VDH, Hrsg., "Kampfhunde"? Gef�hrliche Hunde?) sagt unter anderem aus: "... Der gesunde Hund wird nicht gef�hrlich geboren, sondern er kann unabh�ngig von seiner Rassenzugeh�rigkeit, zu einem f�r Menschen und Tiere gef�hrlichen Hund manipuliert werden..." unter American Staffordshire Terrier.

Tina Teubl



Der Besitz bzw. die Haltung folgender Hunderassen bed�rfen einer Erlaubnis und sollen zum Teil in manchen Gegenden m�glichst allgemein verboten werden bzw. sind dies schon: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasiliero, Mastiff, Mastin Espa�ol, Mastino Napoletano und Rhodesian Ridgeback.
Die Zul�ssigkeit einer erh�hten Hundesteuer f�r "Kampfhunde" wurde vom Oberverwaltungsgericht L�neburg genehmigt, allerdings vom OVG Magdeburg eingeschr�nkt: der Gundsatz der Geichm��igkeit der Besteuerung ist zu beachten.

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