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"Kampfhunde"
Hamster-, Goldfisch-, Vogel- oder Katzenhalter kommen selten in Konflikt mit dem
Gesetz. Die Hundehalter haben es dagegen schwerer: schon durch die
Hundesteuer werden ihre Tiere von den anderen Heimtieren unterschieden.
Auch sonst geben die Gesetze rund um den Hund immer wieder R�tsel auf.
So z.B. die Verordnung f�r sog. Kampfhunde. Da taucht schon die erste
Frage auf: was sind Kampfhunde? Kampfhunde sind Rassen und Mischlinge,
die als besonders aggressiv gelten, z.T. auch zur
"Unterhaltung" von Menschen in Hundek�mpfen mi�braucht
werden. Was in dieser Definition nicht enthalten ist: kein Hund kommt
als Kampfhund auf die Welt, sie werden erst durch die falschen Besitzer
und die Umgebung, selten auch durch Krankheiten gef�hrlich. Bei einem
falschen Besitzer kann genauso ein Pudel zum (relativ harmlosen)
"Kampfhund" werden.
Folgende Hunde gelten als besonders gef�hrlich:
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Bandog, Mastiff, Mastino
Napoletano, Rottweiler, Bordeaux Dogge, Rhodesian Ridgeback, Dogo
Argentino, Fila Brasileiro, Pittbullterrier, Englische Bulldogge und
Kreuzungen mit diesen Hunden. F�r diese Hunde gelten oft andere
Gesetze. So zahlt der Besitzer eines bissigen Golden Retrievers z.B. in
M�nchen nur DM 150,- Hundesteuer, der Besitzer eines kinderlieben
Bullterriers dagegen DM 1200,-.
Auch sonst kann die Polizei- und Ordnungsbeh�rden im Einzelfall
besondere Regelungen treffen. So kann z.B. Leinenzwang, Maulkorbpflicht,
Einschl�ferung oder auch eine Wegnahme des Hundes angeordnet werden. In
Nordrhein-Westfalen gibt es au�erdem den "Hundef�hrerschein"
f�r Besitzer von Kampfhunden. Die Pr�fung, die n�tig ist um diesen zu
erhalten, besteht aus einem praktischen und einen theoretischen Teil.
Auf diese Weise soll nachgepr�ft werden, ob der Hund ungef�hrlich und
der Halter ausreichend informiert ist.
Eine pauschale Verurteilung sogenannter Kampfhunde d�rfte nicht
durchgef�hrt werden. Jeder Hund ist anders, ein kleiner
"Wadenzwicker" kann viel gr��eren Schaden anrichten als ein
gut erzogener "Kampfhund". Vorurteile halten sich leider sehr
lange und werden durch die Medien immer wieder aufgefrischt.
Sabine Gehrsitz (Stand 1999)
"Kampfhunde", viele sprechen davon, lesen und h�ren in den
Medien dar�ber, aber was ist ein "Kampfhund"? In den drei
international ma�gebenden kynologischen Verb�nden, F.C.I., A.K.C. und
K.C., gibt es seit deren Bestehen keine Rassenkategorie
"Kampfhunde". "Kampfhunde" als Rasse oder Rassen
gibt es nicht. Einige Personen aus der Hundeszene meinten f�r einige
Hunderassen, deren Vorl�ufer als Kriegshunde oder zu Hundek�mpfen mi�braucht
wurden, etwas f�r den Bekanntheitsgrad tun zu m�ssen und vermarkteten
diese unter der kynologisch inhaltsleeren Bezeichnung
"Kampfhunde", in eing�ngig geschriebenen, mit Kampfszenen und
Trainingsanleitungen reich illustrierten B�chern und sonstigen Ver�ffentlichungen,
die psychologisch geschickt den Hundekampf verherrlichten.
Zun�chst wurden nur die Bullterrier zu Statussymbolen der Herren des
Rotlichtmilieus, wenig sp�ter gelangten auch die Staffordshire Terrier
zu dieser zweifelhaften Ehre.
Die schlagzeileninteressierte Presse und einige Politiker taten das
Ihrige dazu und die inhaltslose Rassebezeichnung "Kampfhund"
war in aller Munde. Ein Gutachten von Helga Eichelberg (VDH, Hrsg.,
"Kampfhunde"? Gef�hrliche Hunde?) sagt unter anderem aus:
"... Der gesunde Hund wird nicht gef�hrlich geboren, sondern er
kann unabh�ngig von seiner Rassenzugeh�rigkeit, zu einem f�r Menschen
und Tiere gef�hrlichen Hund manipuliert werden..."
unter American Staffordshire Terrier.
Tina Teubl
Der Besitz bzw. die Haltung folgender Hunderassen bed�rfen einer
Erlaubnis und sollen zum Teil in manchen Gegenden m�glichst allgemein
verboten werden bzw. sind dies schon: Pit-Bull, Bandog, American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastiff,
Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasiliero, Mastiff,
Mastin Espa�ol, Mastino Napoletano und Rhodesian Ridgeback.
Die Zul�ssigkeit einer erh�hten Hundesteuer f�r
"Kampfhunde" wurde vom Oberverwaltungsgericht L�neburg
genehmigt, allerdings vom OVG Magdeburg eingeschr�nkt: der Gundsatz der
Geichm��igkeit der Besteuerung ist zu beachten.
�2001 Heimtiere-Online.de
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