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Zuchtbedingungen bei Sittichen und Papageien - Psittakose
Die Papageienkrankheit ist eine sogenannte Zoonose, das hei�t, sie ist auch auf
den Menschen
�bertragbar (beim Menschen nennt man sie Chlamydiose). Der Erreger, der
bei Menschen und V�geln der gleiche ist, ist ein
Mikroorganismus, der zwischen Bakterie und Virus steht. Die Krankheit kann sowohl
bei Mensch als auch bei Tier zum Tode f�hren. Psittakose ist meldepflichtig.
Jeder H�ndler und Z�chter ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, genaue Bestimmungen
einzuhalten. Somit ist es m�glich, bei Auftreten der Krankheit den Weg zur�ckzuverfolgen.
Die Krankheit wird sehr leicht �ber infizierten Staub �bertragen und bricht oft erst
in Stre�situationen aus. Bei V�geln zeigt sie sich durch folgende Symptome:
Futterverweigerung,
Augenentz�ndungen, Schl�frigkeit, Atemnot, Durchfall, Kropfentz�ndung und evtl.
Kr�mpfe und L�hmungen. Beim Menschen �hnelt das Krankheitsbild einer Erk�ltung oder Grippe.
Im Alter von wenigen Tagen bekommen die Jungv�gel bereits einen Fu�ring, der garantiert,
da� er aus einer genehmigten und amts�rztlich kontrollierten Zucht kommt.
Zwar ist es verboten, den Fu�ring zu entfernen, doch sollte er genau beobachtet werden.
Sollte der Ringfu� anschwellen
(wenn der Vogel daran herumknabbert oder gar h�ngen bleibt) kann der Ring vom
Tierarzt abgenommen werden, dies sollte allerdings schriftlich festgehalten und der
Fu�ring aufbewahrt werden. Fu�ringe sowie das vorgeschriebene Nachweisbuch
bekommt man unter der Vorlage der Zuchtgenehmigung bei der Wirtschaftsgemeinschaft
Zoologischer Fachbetriebe, Ringstelle, Rheinstr. 35, 63225 Langen. Dort sind
offene Metallringe erh�ltlich, von Z�chterverb�nden d�rfen dagegen nur
geschlossene Metallfu�ringe abgegeben werden.
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